Das Baden in gesperrten Baggerseen ist eine Straftat!
Kreis Gütersloh (CK) - In den letzten Wochen
befindet sich die Polizei nahezu täglich an privaten oder gesperrten
Baggerseen, Sandgruben oder Teichen im Einsatz, weil sich dort
Personen unberechtigt in aufhalten und baden.
In allen Fällen hatten sich diese Personen Zutritt zu den Geländen
geschafft, in dem sie Zäune oder sonstige Absperrungen überkletterten
oder umgingen und deutliche Hinweisschilder, die darüber informieren,
dass Privatgelände betreten wird, ignorierten. Teilweise wurden die
Zäune vorher umgerissen bzw. beschädigt.
In allen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Badenden
eingeleitet.
Das Baden in derartigen Baggerseen ist nicht nur sehr gefährlich
(siehe dazu auch den Pressebericht vom 17. Juli.), sondern auch
verboten!
Es handelt sich nämlich um eine Straftat, einen Hausfriedensbruch,
der im Strafgesetzbuch in Paragraph 123 verankert ist. Der
Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
oder eine Geldstrafe vor. Werden Absperrungen oder Zäune beschädigt
oder zerstört, ist darüber hinaus der Tatbestand der Sachbeschädigung
erfüllt.
Deshalb: Werden Sie nicht zum Straftäter, nur weil Sie etwas
Abkühlung der anderen Art suchen!
Öffentliche Badeseen und Freibäder sind clevere Alternativen!
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