Elmshorn: Küchenbrand in Gaststätte - keine Verletzten
Elmshorn: Küchenbrand in Gaststätte - keine
Verletzten Datum: Freitag, 3. August 2018, 20.20 Uhr +++ Einsatzort:
Elmshorn, Königstraße +++ Einsatz: FEU G (Feuer größer Standard)
Elmshorn - Am Freitagabend wurde die Freiwillige Feuerwehr
Elmshorn zu einem Küchenbrand in einer Gaststätte an der Königstraße
gerufen. Die etwa 40 Helfer verhinderten eine Brandausbreitung. Die
mehr als 60 Gäste hatten den Biergarten des Lokals bis zum Eintreffen
der Rettungskräfte ebenso unverletzt verlassen wie die Angestellten.
Die Polizei evakuierte zudem eine im Obergeschoss liegende Wohnung.
Das Feuer war vermutlich bei der Essenszubereitung in der Küche, die
im Keller liegt, entstanden. Eine offene Flamme war in die
Dunstabzugshaube und weiter in den Abluftschornstein geschlagen. Aus
diesem drang beim Eintreffen der Kräfte dichter Rauch. Der
Schornstein wurde an der Durchführung durch die Außenwand zur Küche
teilweise demontiert und gekühlt. Es kamen zwei C-Rohre unter
Atemschutz zum Einsatz. Das Lokal wurde belüftet. Zur Kontrolle wurde
der zuständige Bezirksschornsteinfeger hinzugezogen. Der Einsatz
dauerte etwa zwei Stunden. Kräfte FF Elmshorn: ca. 40 mit neun
Fahrzeugen RKiSH: 1 RTW in Bereitstellung Polizei und Kripo
Einsatzleiter: Renee Chandony, Zugführer FF Elmshorn
Rückfragen bitte an:
Kreisfeuerwehrverband Pinneberg
Kreispressewart
Michael Bunk
Mobil: (0170) 3104138
E-Mail: Michael.Bunk@kfv-pinneberg.org
Original-Content von: Kreisfeuerwehrverband Pinneberg, übermittelt durch news aktuell
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /1948800.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de