Bei kleineren Sachschäden reicht es aus, einen Zettel an der
Windschutzscheibe zu hinterlassen? Das denkt irrtümlicherweise fast
jeder Autofahrer. Das hatte sich auch eine 52-jährige
Fahrzeugführerin am vergangenen Dienstag (21.08.2018, zwischen 14 Uhr
und 16.30 Uhr) gedacht, als sie auf dem Paul-Gillet-Parkplatz gegen
ein geparkten PKW stieß, einen Zettel mit Name und Handy-Nummer
hinterließ und anschließend weiterfuhr. Jetzt hat sie sich eine
Strafanzeige wegen Unfallflucht eingehandelt. Die Polizei rät: "Wer
merkt, dass etwas passiert ist, muss sicherstellen, dass der
Geschädigte benachrichtigt wird. Auch bei einem Parkrempler! Noch
einfacher: Die Polizei verständigen, die den Schaden aufnimmt und
anschließend den Halter verständigt."
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