Rülzheim/Bellheim: Durchfahrtsverbot am Landwirtschaftsweg
Die L540 zwischen Rülzheim und Bellheim
ist derzeit aufgrund des Neubaus einer Südumgehung der Ortsgemeinde
Bellheim für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aufgrund einer Vielzahl
von Bürgerbeschwerden wurde am Dienstag im Zeitraum 14:40 bis 15:00
Uhr und am Donnerstag zwischen 12:50 und 13:30 Uhr das
Durchfahrtsverbot am Landwirtschaftsweg zwischen Rülzheim und
Bellheim überwacht. Hierbei konnten insgesamt 12 Fahrzeuge
festgestellt werden, welche die genannte Strecke verbotenerweise
befuhren. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden
eingeleitet. Der Landwirtschaftsweg ist auch als Fahrradweg
gekennzeichnet, wodurch er neben den land- und forstwirtschaftlichen
Fahrzeugen auch von vielen Fahrradfahrern befahren wird. Auch viele
Fußgänger sind in diesem Bereich unterwegs. Durch den regelwidrigen
zusätzlichen Fahrzeugverkehr können insbesondere für den
Fahrradverkehr und Fußgänger gefährliche Situationen entstehen. Die
Polizei bittet erneut darum, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu
befahren. Polizeiliche Ãœberwachungen des Durchfahrtsverbots und
entsprechende Kontrollen werden weiterhin durchgeführt.
Rückfragen bitte an:
Eva Eichenlaub
Polizeiinspektion Germersheim
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