Am Montag, 27.08.2018, gegen 21:00 Uhr wird der
Polizeiautobahnstation Heidesheim ein Pannenfahrzeug auf der BAB 60 
in Fahrtrichtung Darmstadt kurz vor dem AD Mainz gemeldet. Der graue 
Audi soll im Graben neben der Fahrbahn stehen. Beim Eintreffen der 
Streife stellt diese fest, dass der Fahrzeug ...

28.08.2018

Trunkenheitsfahrt endet mit Panne auf der Autobahn


Am Montag, 27.08.2018, gegen 21:00 Uhr wird der
Polizeiautobahnstation Heidesheim ein Pannenfahrzeug auf der BAB 60
in Fahrtrichtung Darmstadt kurz vor dem AD Mainz gemeldet. Der graue
Audi soll im Graben neben der Fahrbahn stehen. Beim Eintreffen der
Streife stellt diese fest, dass der Fahrzeugführer gerade im Begriff
ist seinen PKW in die Nothaltebucht zu schieben. Bei einer
Überprüfung des Kennzeichens stellt sich heraus, dass dieses aufgrund
fehlendem Versicherungsschutzes zur Entstempelung ausgeschrieben ist.
Auf die Ansprache durch die Polizeibeamten reagiert der 32-jährige,
der einen Hund mit sich führt, äußerst aggressiv. Dies ist vermutlich
auf den augenscheinlichen Alkohol- und Drogenkonsum zurückzuführen.
Der Wiesbadener wird zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine
Blutprobe entnommen wird. Ein Drogenschnelltest verläuft positiv
hinsichtlich THC und Amphetamin. Der Alkoholtest ergibt einen Wert
von 2,04 Promille. Auf der Dienststelle stellen die Beamten fest,
dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der
Audi wird sichergestellt und abgeschleppt. Hierbei kann die Polizei
einen frischen Unfallschaden feststellen, der vom Fahrzeugführer
nicht plausibel hergeleitet werden kann. Der Fahrer muss sich nun
wegen Verkehrsunfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs,
Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Halterin muss ebenfalls mit
zwei Strafanzeigen wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.




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