Litauer musste seine Taschenlampe, Pole sein Einhandmesser abgeben
Während einer gestrigen Kontrolle, die
Bundespolizisten am Abend in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf
durchführten, musste ein Litauer seine Taschenlampe abgeben. Grund
dafür war, dass es sich bei seiner Lampe eigentlich um ein
Distanzelektroimpulsgerät handelte. Bekanntermaßen sind der Erwerb,
der Besitz und das Führen eines solchen Gerätes verboten. Insofern
wurde der 43-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz
angezeigt. Außerdem musste er, um die Durchführung des
Strafverfahrens sicherzustellen, eine Sicherheit für die zu
erwartende Geldstrafe i. H. v. 200,00 Euro hinterlegen.
Ein polnischer Bürger musste dagegen sein Einhandmesser der
Bundespolizei überlassen. Mit dem grundsätzlich verbotenen Messer war
der 33-Jährige heute Morgen in der Görlitzer Bahnhofshalle
angetroffen worden. Der Betroffene hat nun mit einem Bußgeldverfahren
zu rechnen.
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