Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) 
führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite 
Mindestlohnsonderprüfung durch. Mit der Aktion soll überprüft werden,
ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen 
Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen. Bis ...

10.09.2018

Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch
Rund 6.000 Einsatzkräfte prüfen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns


Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS)
führt am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite
Mindestlohnsonderprüfung durch. Mit der Aktion soll überprüft werden,
ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen
Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen. Bis zu 6.000
Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragen und Geschäftsunterlagen der
Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen,
die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind,
wie zum Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und das
Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.




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Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850288
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