Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig
Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt
rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und
Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und
führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern
durch.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon
172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen
erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe waren mehr als 140 Beamte
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Karlsruhe,
Heidelberg, Ludwigshafen und Rastatt im Einsatz, welche insg. 1155
Personenbefragungen und 215 Prüfungen der Geschäftsunterlagen
durchführten.
Es wurden 21 Ermittlungsverfahren und 20
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleitet.
Bei 133 Sachverhalten ist eine genauere Aufklärung erforderlich.
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