Am Montag, dem 24.09.2018, gegen 08:30 Uhr 
versuchte ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit dem Zug EC
178, von Tschechien kommend, nach Deutschland einzureisen. 
Bundespolizisten kontrollierten ihn und stellten fest, dass er sich 
mit einem total gefälschten polnischen Personalauswei ...

25.09.2018

Bundespolizei Dresden stellt fünf Personen mit gefälschten Pässe in fünf Stunden fest


Am Montag, dem 24.09.2018, gegen 08:30 Uhr
versuchte ein 28-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit dem Zug EC
178, von Tschechien kommend, nach Deutschland einzureisen.
Bundespolizisten kontrollierten ihn und stellten fest, dass er sich
mit einem total gefälschten polnischen Personalausweis legitimieren
wollte.

Im Zuge der gemeinsamen Ermittlungen mit den tschechischen und
polnischen Behörden, konnte die wahre Identität des Mannes
festgestellt werden.

Zur Motivlage gab der 28-jährige an, sich das falsche Dokument
besorgt zu haben, um einer aus seiner Sicht bevorstehenden Verhaftung
in seinem Heimatland zu entgehen.

Der zweite Fall ereignete sich um 12:15 Uhr. Bundespolizisten
kontrollierten im Hauptbahnhof Dresden vier Personen. Diese wiesen
sich mit griechischen und albanischen Dokumenten aus.

Eine erste Überprüfung ergab, dass sich eine 23-jährige Albanerin
mit einer gefälschten griechischen Identitätskarte auswies.

Alle vier Personen gaben an, in der Gastronomie zu arbeiten. Ein
weiterer 24-jähriger Albaner war nicht im Besitz einer
Arbeitsgenehmigung. Folglich bestand der Straftatverdacht der
unerlaubten Einreise und des Aufenthaltes sowie der
Urkundenfälschung.

Die straffällig gewordenen Personen wurde zuständigkeitsgemäß der
Polizeidirektion Dresden übergeben. Diese führt alle weiteren
Ermittlungen.

Im dritten Fall, gegen 13:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten
im Flughafen Dresden international zwei männliche Personen.

Beide waren Passagiere des Fluges aus Athen. Die erste Person
legte einen albanischen Reisepass vor. Bei der Prüfung des Dokumentes
stellten die Beamten fest, dass dieses Identitätspapier gefälscht
worden war. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde festgestellt, dass es


sich um einen 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen handelte der in
die Niederlande weiterreisen wollte.

Die zweite Person, ein 19-jähriger afghanischer Staatsangehöriger,
legte einen afghanischen Reisepass mit einem scheinbar gültigen
Aufenthaltstitel vor. Die Ermittlungen ergaben, dass sowohl der
Reisepass als auch der Aufenthaltstitel gefälscht waren.

Die gefälschten Ausweisdokumente wurden sichergestellt.

Gegen beide Personen wurden von Seiten der Bundespolizei
Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt,
Urkundenfälschung sowie der Missbrauch von Ausweispapieren
eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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