Am Samstag kam es um 16:50 Uhr in 
Jülich-Mersch im Einmündungsbereich der B55 und der L241 zu einem 
Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 34jährige Belgierin wollte 
ursprünglich nach links auf die Landstraße nach Jülich abbiegen. Hier
fuhr sie zunächst verbotenerweise linksseitig an de ...

07.10.2018

Mangelnde Ortskenntnis führt zum Unfall mit zwei verletzten Personen


Am Samstag kam es um 16:50 Uhr in
Jülich-Mersch im Einmündungsbereich der B55 und der L241 zu einem
Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 34jährige Belgierin wollte
ursprünglich nach links auf die Landstraße nach Jülich abbiegen. Hier
fuhr sie zunächst verbotenerweise linksseitig an der dortigen
Verkehrsinsel vorbei in den Gegenverkehr. Dann bog sie nach links ab
und übersah dabei eine aus Jülich kommende 31jährige Titzerin, die
mit ihrem Pkw nach Mersch fahren wollte. Diese wurde hierbei gegen
einen Pkw eines 52jährigen Merschers gestoßen, der auf der
Linksabbiegerspur wartete. Der Sachschaden beläuft sich auf weit über
10.000 Euro. Die Unfallverursacherin und ihre 58jährige Beifahrerin
wurden dabei leicht verletzt und dem Krankenhaus in Jülich zugeführt.
Die eingesetzte Polizei konnte Alkohol als Unfallursache
ausschließen, die Unfallverursacherin vermutet mangelnde Ortskenntnis
als Grund ihres Fehlverhaltens.




Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421 949-1100
Fax: 02421 949-1199

Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei D

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DN
Stadt: Jülich-Mersch


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1991080.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de