Über mehr als drei Jahre hinweg führte ein Gastwirt für seine 
Beschäftigten zu wenige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur 
Sozialversicherung ab. Jeder Monat der Gehaltsabrechnung stellt dabei
eine eigenständige Veruntreuung oder Vorenthaltung von 
Sozialversicherungsabgaben dar. Der ...

09.10.2018

380 Tagessätze für Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten / Gastwirt erhält Geldstrafe in Höhe von 15.200 Euro



Über mehr als drei Jahre hinweg führte ein Gastwirt für seine
Beschäftigten zu wenige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur
Sozialversicherung ab. Jeder Monat der Gehaltsabrechnung stellt dabei
eine eigenständige Veruntreuung oder Vorenthaltung von
Sozialversicherungsabgaben dar. Der 41-jährige Gastronom erhielt eine
Geldstrafe in Höhe von 15.200 Euro. Insgesamt wurden hierbei durch
das Amtsgericht Würzburg 75 Einzelverstöße geahndet.

Der Kneipen- und Gaststättenbetreiber im Raum Würzburg muss
darüber hinaus auch für den errechneten Schaden der
Sozialversicherung aufkommen. Den Sozialversicherungsträgern ist
dabei ein Schaden in Höhe von knapp 26.000 Euro entstanden.

Info: Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim
Hauptzollamt Schweinfurt führten im vergangenen Jahr insgesamt zu
rund 690.000 Euro Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen. Ãœber
3,3 Millionen Euro Geldbußen verhängte der Zoll selbst. Die
festgestellte, durch Schwarzarbeit entstandene Schadenssumme im Jahr
2017 belief sich für den Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt auf
13,3 Millionen Euro.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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