Ein alkoholisierter Unfallverursacher hatte einen
Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis offen, so dass die 
Polizisten ihn vom Unfallort direkt ins Polizeigewahrsam brachten. 
Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der Mann war zuvor mit 
seinem Pritschenwagen einem an der Ampel warten ...

10.10.2018

Alt-Hamborn: Unfallverursacher hatte Haftbefehl offen


Ein alkoholisierter Unfallverursacher hatte einen
Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis offen, so dass die
Polizisten ihn vom Unfallort direkt ins Polizeigewahrsam brachten.
Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Der Mann war zuvor mit
seinem Pritschenwagen einem an der Ampel wartenden VW aufgefahren und
schob diesen in einen BMW. Anschließend setzte er seinen Lkw mehrfach
vor und zurück und stieß jedes Mal erneut mit dem VW zusammen. Zeugen
forderten den Fahrer auf, stehen zu bleiben und nahmen ihm den
Autoschlüssel ab. Bei der Überprüfung des 45-Jährigen bemerkten die
Polizisten nicht nur eine Alkoholfahne bei ihm, sondern stellten
fest, dass er wieder ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und in gleicher
Sache zum Absitzen der Ersatzfreiheitsstrafe gesucht wird. Die
Beamten schrieben eine Unfallanzeige sowie eine Anzeige wegen des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die 22 Jahre alte VW Fahrerin und ihre
21-Jährige Beifahrerin hatten sich bei dem Unfall leicht verletzt und
kamen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Insgesamt entstand
ein Sachschaden von rund 14.000 Euro.




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