Aufgrund seines rowdyhaften Fahrverhaltens stoppten
Polizeibeamte am Montagnachmittag einen 21 Jahre alten Rollerfahrer.
Einem Zeugenhinweis zur Folge sei der junge Mann auf der
Hannoverschen Heerstraße deutlich zu schnell gewesen und hätte dazu
trotz doppelt durchgezogener Fahrstreifenbegrenzung überholt.
Bei der Kontrolle stutzen die Beamten, weil eigentlich nichts
zusammenpasste. Das Fahrzeug war bereits seit August abgemeldet. An
dem Motorroller mit 150 cm³ war lediglich ein kleines
Versicherungskennzeichen angebracht, um eine Zulassung des Rollers
vorzutäuschen, und einen Führerschein hatte der 21-Jährige auch
nicht. Er wird sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Urkundenfälschung sowie einem Versicherungs- und Steuervergehen
verantworten müssen.
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