Einen besonders dreisten Fall von Fahrens ohne 
Fahrerlaubnis brachte die Polizei in Lüdinghausen am 
Dienstagvormittag, 16.10.2018 zur Anzeige. Am 24.05.2018 war eine 
33-jährige Lüdinghauserin vom Amtsgericht Lüdinghausen wegen Fahrens 
ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro veru ...

17.10.2018

Lüdinghausen, Seppenrader Straße/ Dreiste Fahrt ohne Fahrerlaubnis zum Gericht


Einen besonders dreisten Fall von Fahrens ohne
Fahrerlaubnis brachte die Polizei in Lüdinghausen am
Dienstagvormittag, 16.10.2018 zur Anzeige. Am 24.05.2018 war eine
33-jährige Lüdinghauserin vom Amtsgericht Lüdinghausen wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt
worden. Da sie diese nicht bezahlt hat, war inzwischen ein Haftbefehl
gegen sie erlassen worden. Direkt vor der Polizeiwache an der Olfener
Straße parkte sie ihren Wagen und ging am Dienstagmorgen zum
gegenüber befindlichen Amtsgericht, um in einem Termin als Zeugin
auszusagen. Einem ebenfalls als Zeugen im gleichen Gerichtstermin
befindlichen Polizeibeamten war der bestehende Haftbefehl bekannt.
Nachdem die Lüdinghauserin ihre Aussage getätigt hatte, vollzogen die
Polizisten den Haftbefehl und überstellten die Lüdinghauserin der
JVA. Im Zuge der Ermittlungen vor Ort stellte sich heraus, dass das
Auto, mit dem sie zum Gerichtstermin angereist war, von einer
Bekannten geliehen war. Diese wusste nicht, dass die 33-Jährige
überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Ihren Wagen hatte sie aber
schon vermisst, weil die 33-Jährige die Dauer der abgesprochenen
Fahrzeugausleihe deutlich überzogen hatte. Nun erwartet die
"Schwarzfahrerin" ein neuerliches Strafverfahren.




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