Kreis Gütersloh (CK) - "Süßes, sonst gibt's 
Saures"! -

   Am kommenden Mittwochabend (31.10.) sind auch im Kreis Gütersloh 
wieder viele Zombies, Hexen, Mumien und Monster unterwegs, um von 
Haus zu Haus zu ziehen und um Süßigkeiten zu bitten oder um einfach 
Partys zu feiern ...

29.10.2018

Halloween - Streiche ja, Straftaten nein!


Kreis Gütersloh (CK) - "Süßes, sonst gibt's
Saures"! -

Am kommenden Mittwochabend (31.10.) sind auch im Kreis Gütersloh
wieder viele Zombies, Hexen, Mumien und Monster unterwegs, um von
Haus zu Haus zu ziehen und um Süßigkeiten zu bitten oder um einfach
Partys zu feiern.

In den Vorjahren liefen die meisten der Halloween-Partys und
-Umzüge im Kreis Gütersloh friedlich und ohne Zwischenfälle ab.

Es gab aber auch Vorkommnisse, bei denen Polizeibeamte
einschreiten und Strafanzeigen fertigen mussten, da sogenannte
"Scherze" und "Streiche" mit teilweise erheblichen Sachbeschädigungen
und Vandalismus endeten.

So wurden im Kreisgebiet mehrere Wohnhäuser oder Autos mit Eiern
beworfen oder auf andere Art und Weise beschmiert und beschädigt.
Teilweise zündeten Kinder und Jugendliche Feuerwerkskörper und
Kracher. Auch dadurch kam es zu Sachbeschädigungen und
Lärmbelästigungen.

Leider sind solche Auswüchse keine Seltenheit mehr in unserem
Kreis.

Auch beim Streichespielen gibt es Regeln - denn so mancher
"Scherz" kann schnell zur Straftat werden.

Weiterhin scheinen einige wenige Unbelehrbare die Dunkelheit und
Maskierung an diesem Abend dazu auszunutzen, sich selbst einen
"Freifahrtschein" für Randale und Sachbeschädigungen auszustellen -
und sich ganz bewusst daneben zu benehmen.

Doch Sachbeschädigungen sind kein "Dummer-Jungen-Streiche":

Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte Freiheitsstreifen bis zu
zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei einer gemeinschädlichen
Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher.

Außerdem müssen die Täter damit rechnen, dass sie den entstandenen
Sachschaden ersetzen müssen.

Achtung! - Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich


"nur" dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zur
Verantwortung gezogen werden.

Kinder können zwar bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht
belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Allerdings
können sie bzw. ihre Eltern bei missglückten Streichen haften und so
schnell mit mehreren Tausend Euro zur Verantwortung gezogen werden
können. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es
darf und was nicht.

Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und
einem direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder
gar Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, rufen Sie Ihre Polizei
über den Polizeiruf 110.

Die Polizei appelliert an alle Halloween-Fans:

Feiern Sie friedlich! Sachbeschädigungen sind keine
Kavaliersdelikte und werden in allen Fällen strafrechtlich verfolgt!

Die Polizei wird am Halloween-Tag verstärkt im Einsatz sein und
alle Straftaten mit entsprechender Konsequenz verfolgen.




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Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
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