Am Freitag gegen kurz nach 18.00 Uhr wurde der 
Polizei in Bendorf mitgeteilt, dass soeben eine betrunkene männliche 
Person mit ihrem PKW gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren sei und 
sich im Anschluss von der Örtlichkeit entfernt habe. Aufgrund der 
guten Beschreibung des Mitteilers konnte der ...

04.11.2018

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Bendorf - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Bendorf


Am Freitag gegen kurz nach 18.00 Uhr wurde der
Polizei in Bendorf mitgeteilt, dass soeben eine betrunkene männliche
Person mit ihrem PKW gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren sei und
sich im Anschluss von der Örtlichkeit entfernt habe. Aufgrund der
guten Beschreibung des Mitteilers konnte der Verursacher im Bereich
der Feuerwehr in Bendorf-Mülhofen gestellt werden. Ein freiwillig
durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Zur weiteren Beweisführung wurde eine Blutprobe entnommen. Der
42-jährige Bendorfer hat nun mit einem Strafverfahren wegen
Verursachung eines Verkehrsunfalles unter Alkoholeinfluss und
unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle sowie einem Entzug der
Fahrerlaubnis zu rechnen.




Rückfragen (für Presseorgane) bitte an:

Polizeidirektion Koblenz
Polizeiinspektion Bendorf

Telefon: 02622/9402-0
www.polizei.rlp.de/pd.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeidirektion Koblenz

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKO
Stadt: Bendorf


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2010208.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de