Im Fußraum eines PKW stellte die Streife am Sonntagmittag
(04.11.2018, 12.30 Uhr) in der Staatsstraße bei einem 24-jährigen
Autofahrer aus dem Kreis GER zwei verbotene Gegenstände fest. Bei
einem der Gegenstände handelt es sich um einen Baseballschläger mit
integrierter Taschenlampe, den der Fahrer nach seinen Angaben zufolge
lediglich als Leuchtmittel benutzt. Bei dem zweiten verbotenen
Gegenstand handelt es sich um einen ca. 30 cm langen, 2,5 cm dicken
Kabelstrang, der mittels einer angebrachten Handschlaufe als
Schlagstock eingesetzt werden kann. Gegen den 24-Jährigen, der die
beiden Gegenstände angeblich auf einer Baustelle gefunden haben will,
wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet. Die
Gegenstände wurden sichergestellt.
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