Bei
einer nicht genehmigten Schatzsuche wurde am Samstagnachmittag auf
einem Feld ein Blindgänger aufgefunden. Durch die Delaborierer des
LKA wurde die nicht mehr funktionstüchtige Rohrbombe abtransportiert.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sich sog. "Schatzsucher" bzgl. Verstöße gegen das
Denkmalschutzgesetzt strafbar machen können.
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