Nach vorliegenden Medienberichten seien zwischen 
Juli 2017 und September 2017 aus der Schweiz ca. 145.000 SFr in 18 
Tranchen von zumeist 9.000 SFr auf das Konto des AfD Kreisverbandes 
Bodenseekreis überwiesen worden. Als Zweck der Zahlungen sei jeweils 
"Wahlkampfspende Alice Weidel"  ...

14.11.2018

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz:

Auslandsspende an den Kreisverband Bodenseekreis der AfD


Nach vorliegenden Medienberichten seien zwischen
Juli 2017 und September 2017 aus der Schweiz ca. 145.000 SFr in 18
Tranchen von zumeist 9.000 SFr auf das Konto des AfD Kreisverbandes
Bodenseekreis überwiesen worden. Als Zweck der Zahlungen sei jeweils
"Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben worden. Der Spender sei ein
in Zürich ansässiges Unternehmen, dessen Verwaltungsrat erklärt habe,
dass man die Überweisungen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund"
getätigt habe. Auf Grundlage dieser Medienberichterstattung sowie des
Inhaltes einer seit dem 13.11.2018 vorliegenden Strafanzeige in
gleicher Sache gegen Frau Dr. Alice Weidel MdB und weitere Mitglieder
des Kreisverbandes Bodenseekreis der AfD bejaht die
Staatsanwaltschaft Konstanz den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen
§ 31d Parteiengesetz. Wegen der mit dem Abgeordnetenstatus von Frau
Dr. Weidel einhergehenden Immunität kann ein Ermittlungsverfahren
jedoch erst dann eingeleitet werden, wenn zuvor der Präsident des
Deutschen Bundestages sowie die Abgeordnete selbst informiert wurden
und nach erfolgter Information eine Frist von 48 Stunden verstrichen
ist. Entsprechende Schreiben hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am
heutigen Tage versandt.

Staatsanwaltschaft Konstanz Andreas Mathy Erster Staatsanwalt
07531 2802063 andreas.mathy@stakonstanz.justiz.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Konstanz
Telefon: 07531 280-2063
E-Mail: andreas.mathy@stakonstanz.justiz.bwl.de
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