Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und 
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme 
ausgeschrieben waren.

   Ein 60-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Moskau 
festgestellt, weil die Staatsanwal ...

19.11.2018

Reisender wurde mit U-Haftbefehl gesucht


Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und
Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren.

Ein 60-Jähriger wurde bei der Ausreisekontrolle nach Moskau
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Baden-Baden den Mann zur
Festnahme wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 35
Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 641,17 Euro
bezahlte.

Aufgrund eines bestehenden Unterbringungshaftbefehl endete die
Reise eines 52-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben,
weil ihm vorgeworfen wird gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen
zu haben. Der niederländische Staatsangehörige soll im November 2011
über 144 kg Khat nach NRW unrechtmäßig transportiert haben. Seine
Reise nach Dubai konnte er nicht fortsetzen, sondern wurde dem
Haftrichter zwecks weiterer Maßnahmen vorgeführt.

Bei der Ausreisekontrolle in die Türkei wurde ein 50-Jähriger
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Betruges
verurteilt wurde. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von 24 Tagen
abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.200,- Euro bei der
Bundespolizei beglich.

Bei der Einreisekontrolle wurde ein 59-Jähriger festgenommen, da
er von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Betruges verurteilt wurde.
Der aus der Türkei kommende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von
325,- Euro aufbringen und somit seine Heimreise nach Bochum
fortsetzen.

Ebenso wurde ein 53-Jähriger bei der Ausreisekontrolle in die
Türkei festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte


die Geldstrafe in Höhe von 1.173,50 Euro nicht umgehen, so dass er
die nächsten 55 Tage seine Freiheitsstrafe in der
Justizvollzugsanstalt absitzen muss.




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