Die Rettungsgasse kann Leben retten. Für einen Verkehrsteilnehmer,
der reanimiert werden muss, geht bei einer blockierten Rettungsgasse 
wertvolle Zeit verloren. Viele Autofahrer kennen aber noch immer 
nicht die Regeln hierzu. Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet
werden, wenn der Verk ...

21.11.2018

Edenkoben - Kennen Sie die Regeln für Rettungsgassen?



Die Rettungsgasse kann Leben retten. Für einen Verkehrsteilnehmer,
der reanimiert werden muss, geht bei einer blockierten Rettungsgasse
wertvolle Zeit verloren. Viele Autofahrer kennen aber noch immer
nicht die Regeln hierzu. Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet
werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst dann, wenn Polizei und
Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen. Auf
mehrspurigen Straßen sind bei einem Stau alle Autofahrer
verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die
Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen
zu bilden. Bei Annäherung an einen Stau muss das Warnblinklicht
eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. Der
Standstreifen ist grundsätzlich freizuhalten. Wer bei Staubildung
keine Rettungsgasse bildet, kann mit einem Bußgeld von 200 Euro
belegt werden. Zusätzlich erhält er zwei Punkte in der Flensburger
Verkehrssünderkartei. Kommt es gar zu einer Gefährdung, wird ein
Bußgeld von 280.- Euro fällig. Neben zwei Punkten kommt dann noch ein
einmonatiges Fahrverbot hinzu. "Wir wünschen uns, dass wir diese
Sanktionierung niemals aussprechen müssen und sich alle
Verkehrsteilnehmer an die Regeln im Bereich unseres zuständigen
Autobahnabschnitts der A65 und der B10 halten. Jeder
Verkehrsteilnehmer könnte schließlich selbst auf schnelle Hilfe
angewiesen sein."




RRückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron

Telefon: 06323 955 120
www.polizei.rlp.de/pd.landau

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