Gütersloh (LG)-  Am Samstagabend, um 21.05 Uhr, 
meldete ein Bewohner des Hauses Kaiserstr. 17, in der Gütersloher 
Innenstadt, eine Explosion in seinem Badezimmer. Einsatzkräfte von 
Feuerwehr und Polizei rückten zum Einsatzort aus. Zunächst wurden die
Bewohner von drei Wohnungen aus dem Gebà ...

01.12.2018

Nach Verpuffung in einer Gastherme Einsatz für die Feuerwehr


Gütersloh (LG)- Am Samstagabend, um 21.05 Uhr,
meldete ein Bewohner des Hauses Kaiserstr. 17, in der Gütersloher
Innenstadt, eine Explosion in seinem Badezimmer. Einsatzkräfte von
Feuerwehr und Polizei rückten zum Einsatzort aus. Zunächst wurden die
Bewohner von drei Wohnungen aus dem Gebäude gebracht, danach betraten
Einsatzkräfte der Feuerwehr eine Wohnung im Obergeschoss des Hauses
und untersuchten den Einsatzort. Schnell stellte sich heraus, dass
ein technischer Defekt an der Gastherme die Ursache für die
Verpuffung war. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Die
Bewohner konnten nach dem Einsatz in ihre Wohnungen zurückkehren.
Außerdem wurde ein Heizungsbauer damit beauftragt, die Gastherme zu
reparieren.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei G

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2029883.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de