Die Löschwasserversorgung der Gemeinden war Thema bei einer 
Veranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes Dithmarschen. Mit Uwe 
Sobania (Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen) wurde ein 
Referent für diese Veranstaltung durch den stellvertretenden 
Kreisbrandmeister Klaus Vollmert ei ...

06.12.2018

Löschwasser - immer noch besteht Diskussionsbedarf



Die Löschwasserversorgung der Gemeinden war Thema bei einer
Veranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes Dithmarschen. Mit Uwe
Sobania (Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen) wurde ein
Referent für diese Veranstaltung durch den stellvertretenden
Kreisbrandmeister Klaus Vollmert eingeladen. In sechs Veranstaltungen
wurden neben 140 Wehrführern und Stellvertretern auch 65
Bürgermeister zu diesen Themen informiert. Die Löschwasserversorgung
ist gem. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem
Brandschutzgesetz (BrSchG) Sache der Gemeinden und Städte. Im BauGB
ist vorgesehen, dass für eine Zulässigkeit eines Bauvorhabens die
Erschließung in jedem Fall gesichert sein muss. Eine derartige
Erschließung umfasst eben auch die Versorgung mit Wasser für
Löschzwecke. Weiter ist im BauGB festgelegt, dass die Erschließung
Aufgabe der Gemeinde ist. In der Landesbauordnung des Landes
Schleswig-Holstein wird zudem gefordert, dass bauliche Anlagen so zu
errichten und Instand zu halten sind, dass wirksame Löscharbeiten
möglich sind. Grundsätzlich ist also die Versorgung mit Löschwasser,
als Teil der Erschließung, Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
Hierzu wurde durch das Schleswig - Holsteinische Ministerium für
Inneres und Bundesangelegenheiten ein Erlass herausgegeben. Der
Erlass in seiner aktuellsten Fassung vom 22.08.2017 regelt für die
unteren Bauaufsichten und die Gemeinden die rechtliche Grundlage im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Bereitstellung und
Ermittlung des notwendigen Löschwasserbedarfes. Unter Anderem stellt
der Erlass klar, dass zur Bemessung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung die DVGW
(Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) Arbeitsblätter
W405, W331 und W400 als Arbeitshilfe dienen. Diese Arbeitsblätter


ermöglichen die Ermittlung der erforderlichen Löschwassermenge für
Objekte im Grundschutz. Auch der Radius des Umkreises um das
betrachtete Gebäude, in dem die Löschwasserentnahmestellen für die
Durchführung wirksamer Löscharbeiten herangezogen werden können, wird
in dem Arbeitsblatt W405 definiert. Maximal 300 Meter darf demnach
eine Löschwasserentnahmestelle zu einem Gebäude entfernt liegen, um
baurechtlich berücksichtigt zu werden. Dies sei nach Aussage von Uwe
Sobania nicht mehr zeitgemäß. Sobania führt weiter aus, dass die
heute verwendeten Baustoffe und Einrichtungsgegenstände einen
erheblich höheren Anteil an Kunststoffen beinhalten würden. Damit
einhergehend seien die Anteile an brennenden Materialien im Hausbau
und die giftigen Bestandteile in den Verbrennungsgasen gestiegen. Die
derzeit angewendeten Tabellen zur Ermittlung der erforderlichen
Löschwassermengen aus den Arbeitsblättern des DVGW seien veraltet und
würden diese Entwicklung nicht berücksichtigen, so Sobania weiter.
Auch die mögliche Entfernung einer Löschwasserentnahmestelle von 300
Metern stelle die Feuerwehren vor technische und personelle
Herausforderungen. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur
Löschwasserversorgung ist nach Meinung des
Kreisbrandschutzingenieures unerlässlich. Eine durchaus sinnvolle
Anpassung der Rechtslage sei die Reduzierung der maximalen
Löschwasserentfernung zu Gebäuden. So schlägt Sobania eine Entfernung
von nicht mehr als 75 Metern vor, in dessen Umkreis eine
Löschwasserentnahmestelle einem Gebäude zugeordnet werden sollte.
Eine gültige rechtliche Grundlage für Forderungen an
Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von weniger als 300 m zu
einem Gebäude ist in Schleswig-Holstein jedoch derzeit nicht bekannt.




Rückfragen bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen
Pressewart
Ole Kröger
Mobil: 01520-8538343
E-Mail: ole.kroeger@ff-averlak-blangenmoor.de

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Ansprechpartner: FW-HEI
Stadt: Dithmarschen


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