Am Samstagmittag zog die
Bundespolizei erst ein verbotenes Springmesser in Bad Muskau, dann in
der Nacht zum Montag ein verbotenes Reizstoffsprühgerät bei
Kodersdorf aus dem Verkehr.
Das Springmesser war im Handschuhfach eines Kleintransporters
entdeckt worden. Während der Transporter in der Görlitzer Straße
kontrolliert wurde, informierte dessen Fahrer darüber, dass er nichts
mit dem Messer zu tun habe. Eine später bei dem Fahrzeug
eingetroffene Frau erklärte dagegen, dass das Corpus Delicti ihr
gehöre. Die 55-Jährige aus Hoyerswerda ist somit wegen des Verstoßes
gegen das Waffengesetz angezeigt worden.
Das Reizgas hatte ein polnischer Kraftfahrer griffbereit in der
Ablage der Fahrertür seines VW Passat deponiert. Er und sein
fahrbarer Untersatz waren in der Nähe der Autobahnanschlussstelle
Kodersdorf angehalten worden. Es stellte sich heraus, dass auf dem
Sprühgerät die notwendige Kennzeichnung fehlte. So muss sich nun auch
der 33-jährige Eigentümer des Reizstoffsprühgerät wegen eines
waffenrechtlichen Verstoßes verantworten.
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Firma: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI LUD Stadt: Bad Muskau, BAB4, Kodersdorf
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