Am Samstagmittag zog die 
Bundespolizei erst ein verbotenes Springmesser in Bad Muskau, dann in
der Nacht zum Montag ein verbotenes Reizstoffsprühgerät bei 
Kodersdorf aus dem Verkehr.

   Das Springmesser war im Handschuhfach eines Kleintransporters 
entdeckt worden. Während der Transporter in  ...

10.12.2018

Springmesser und Reizgas aus dem Verkehr gezogen


Am Samstagmittag zog die
Bundespolizei erst ein verbotenes Springmesser in Bad Muskau, dann in
der Nacht zum Montag ein verbotenes Reizstoffsprühgerät bei
Kodersdorf aus dem Verkehr.

Das Springmesser war im Handschuhfach eines Kleintransporters
entdeckt worden. Während der Transporter in der Görlitzer Straße
kontrolliert wurde, informierte dessen Fahrer darüber, dass er nichts
mit dem Messer zu tun habe. Eine später bei dem Fahrzeug
eingetroffene Frau erklärte dagegen, dass das Corpus Delicti ihr
gehöre. Die 55-Jährige aus Hoyerswerda ist somit wegen des Verstoßes
gegen das Waffengesetz angezeigt worden.

Das Reizgas hatte ein polnischer Kraftfahrer griffbereit in der
Ablage der Fahrertür seines VW Passat deponiert. Er und sein
fahrbarer Untersatz waren in der Nähe der Autobahnanschlussstelle
Kodersdorf angehalten worden. Es stellte sich heraus, dass auf dem
Sprühgerät die notwendige Kennzeichnung fehlte. So muss sich nun auch
der 33-jährige Eigentümer des Reizstoffsprühgerät wegen eines
waffenrechtlichen Verstoßes verantworten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell




Firma: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI LUD
Stadt: Bad Muskau, BAB4, Kodersdorf


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2036093.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de