Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2018 
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage 
gegen

   den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamad K.

   erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, gemeinsam 
mit anderen zwei nach dem humanitären Völk ...

10.12.2018

Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen erhoben


Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage
gegen

den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamad K.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, gemeinsam
mit anderen zwei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende
Personen grausam und unmenschlich behandelt und damit
Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25 Abs.
2, § 53 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Mohamad K. hielt sich als Angehöriger der "Freien Syrischen Armee
(FSA)" zwischen Januar 2012 und Januar 2013 zusammen mit Mitkämpfern
in der Provinz Idlib in Syrien auf. In diesem Zeitraum hielten sie zu
nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten zwei Angehörige irregulärer
Truppen gefangen, die aufseiten der syrischen Regierung gekämpft
hatten. Um die beiden Männer hierfür zu bestrafen, wurden sie zu
unterschiedlichen Zeitpunkten von dem Angeschuldigten gefoltert. In
beiden Fällen schlug der Angeschuldigte jeweils mit einem
kabelähnlichen Gegenstand massiv und wiederholt auf seine nahezu
unbekleideten Opfer ein und fügte ihnen erhebliche Schmerzen zu. Ein
weiterer Angehöriger der "FSA" filmte die Folterungen aus nächster
Nähe.

Der Angeschuldigte wurde am 20. Juni 2018 unter den
Aliaspersonalien Mohamad C. festgenommen und befindet sich seither in
Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 32 vom 21. Juni
2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
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