Bei der Kontrolle eines Kleinkraftradfahrers
am 11.12.2018 gegen 11.50 Uhr in der Beethovenstraße wurde
festgestellt, dass der 50-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis für das Zweirad ist. Ein Strafverfahren wurde
eingeleitet. Das Kleinkraftrad wurde einem Bekannten des
Beschuldigten, der im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
ausgehändigt.
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