Weil eine 62-jährige Fahrzeugführerin am vergangenen Dienstag
(25.12.2018, 16.55 Uhr) auf der B10/AS Landau - Godramstein ihr
liegengebliebenes Fahrzeug nicht ausreichend abgesichert hatte,
erwartet sie nun einen Bußgeldbescheid. Verkehrsteilnehmer meldeten
ein unbeleuchtetes Pannenfahrzeug auf der B10 in Fahrtrichtung
Pirmasens. Da die Halterin nicht erreicht werden konnte, wurde der
Abschleppdienst verständigt. Zwischenzeitlich erschien der Sohn der
Halterin und dessen Freund und kümmerten sich um das Fahrzeug. Neben
dem Bußgeldbescheid kommen auf die Frau auch die Kosten für die
Anfahrt des Abschleppunternehmens zu. Lt. STVO gilt für alle
Autofahrer: Bleibt ein Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es
nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist
sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein
auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung
aufzustellen. Vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke,
sind zu verwenden.
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