Ab heute (28. Dezember) dürfen wieder Raketen und
Böller (der Klasse II) für den bevorstehenden Jahreswechsel erworben
werden. Die Abgabe an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, ist allerdings verboten. Das ist nicht zuletzt der
Tatsache geschuldet, dass Feuerwerkskörper explosionshaltige Stoffe
beinhalten und so bei unsachgemäßem Gebrauch zu üblen und
gefährlichen Verletzungen führen können. In Deutschland dürfen nur
Böller verkauft werden, die über ein Prüfzeichen verfügen. In den
gängigen Verkaufsstellen werden Sie auch nur diese geprüften
Knallkörper erwerben können. Lassen Sie die Finger von nicht
geprüften Feuerwerkskörpern. Diese sogenannten Polenböller sind in
der Anwendung zum Teil unberechenbar, so dass schwere Verletzungen
drohen. Die nicht zugelassenen Böller verfügen teils über eine
Sprengkraft, die denen der zertifizierten Knallkörper bei weitem
übersteigt. Bauen Sie bitte auch keinen eigenen Böller. Diese
Versuche gehen häufig schief. Das Böllern ist grundsätzlich ab
Sylvester 0 Uhr bis Neujahr 24 Uhr gestattet. In der Silvesternacht
wird die Polizei insbesondere Alkohol- und Drogenkontrollen
durchführen. Feiern Sie bitte mit Verstand und lassen Sie ihr
Fahrzeug stehen, wenn Sie alkoholische Getränke konsumiert haben. Wir
wünschen Ihnen eine schöne und sichere Silvesterparty sowie ein
frohes und gesundes Jahr 2019!
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