Wegen eines Rollers, den er über einen 
längeren Zeitraum (20.00 bis 21.45 Uhr)  immer wieder in seiner 
Wohnung laufen ließ, zog sich ein 34-Jähriger in der Schwalbenstraße 
am 07.01.2019 den Ärger der Mitbewohner eines Mehrparteienhauses zu. 
Die Polizei untersagte dem Mann den weiteren Bet ...

08.01.2019

Ruhestörung durch Betrieb eines Rollers in der Wohnung


Wegen eines Rollers, den er über einen
längeren Zeitraum (20.00 bis 21.45 Uhr) immer wieder in seiner
Wohnung laufen ließ, zog sich ein 34-Jähriger in der Schwalbenstraße
am 07.01.2019 den Ärger der Mitbewohner eines Mehrparteienhauses zu.
Die Polizei untersagte dem Mann den weiteren Betrieb und erstattete
eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen ihn.




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www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken



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