Ruhestörung durch Betrieb eines Rollers in der Wohnung
Wegen eines Rollers, den er über einen
längeren Zeitraum (20.00 bis 21.45 Uhr) immer wieder in seiner
Wohnung laufen ließ, zog sich ein 34-Jähriger in der Schwalbenstraße
am 07.01.2019 den Ärger der Mitbewohner eines Mehrparteienhauses zu.
Die Polizei untersagte dem Mann den weiteren Betrieb und erstattete
eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen ihn.
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