Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer prallte in der Zeit 
zwischen dem 07.01. und dem 10.01.2019 mit seinem Pkw gegen ein 
Verkehrszeichen (Vorwegweiser) an der L 52, in Höhe des dortigen 
Autohofs. Der Fahrer eines roten Pkw war dort auf dem parallel zur L 
52 verlaufenden Wirtschaftsweg,  ...

16.01.2019

Unfallflucht am Koblenzer Autohof - Zeugen gesucht



Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer prallte in der Zeit
zwischen dem 07.01. und dem 10.01.2019 mit seinem Pkw gegen ein
Verkehrszeichen (Vorwegweiser) an der L 52, in Höhe des dortigen
Autohofs. Der Fahrer eines roten Pkw war dort auf dem parallel zur L
52 verlaufenden Wirtschaftsweg, aus Richtung Metternich kommend,
unterwegs. Hierbei kam er nach links von dem Weg ab und prallte gegen
das Schild, an dem ein Schaden von rund 3000.- Euro entstand.
Aufgrund dieses Schadens wird davon ausgegangen, dass der Pkw des
Unfallverursachers / -flüchtigen ebenfalls nicht unerheblich an der
linken Fahrzeugseite beschädigt wurde. Hinweise zum Unfall und zum
verursachenden Fahrzeug nimmt die Polizeiinspektion Koblenz 2 unter
der Telefonnummer 0261-1032911, entgegen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-2013, Georg
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Koblenz, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeipr

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPKO
Stadt: Koblenz


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2058672.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de