45127 E.-Stadtmitte: Eine unbekannte Frau entwendete am 10. 
Dezember vermutlich die Geldbörse einer 61- jährigen Dame. Gegen 
11.10 Uhr hielt die Essenerin sich auf dem Theaterplatz in der 
Innenstadt auf. Plötzlich bemerkte sie den Diebstahl ihrer Geldbörse 
samt EC-Karte. Mit dieser Kart ...

20.01.2019

Essen: Geldbörse entwendet und Bargeld mit fremder EC-Karte abgeholt - Fotofahndung - Wer kennt die Frau?



45127 E.-Stadtmitte: Eine unbekannte Frau entwendete am 10.
Dezember vermutlich die Geldbörse einer 61- jährigen Dame. Gegen
11.10 Uhr hielt die Essenerin sich auf dem Theaterplatz in der
Innenstadt auf. Plötzlich bemerkte sie den Diebstahl ihrer Geldbörse
samt EC-Karte. Mit dieser Karte holte die mutmaßliche Betrügerin
Bargeld von einem nahegelegenen Bankautomaten in dreistelliger Höhe
ab. Beim Abheben des Geldes wurden Lichtbilder der Tatverdächtigen
erstellt. Mit einem Bild fahndet die Polizei nun nach der Frau. Der
Ermittler des Kriminalkommissariats 13 sucht Hinweise zu der
Identität und dem Aufenthaltsort der Täterin. Hinweise nimmt die
Polizei unter der Telefonnummer 0201/829-0 entgegen. /JH




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de


https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen

Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei Essen

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-E
Stadt: Essen


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2060819.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de