Und dann erhielten wir heute noch Kenntnis von einem extrem 
"frisierten" Motoroller, der in der letzten Woche im Bereich der 
Husemannstraße in Witten sichergestellt worden ist.

   Dort wurden zwei technisch versierte Polizeibeamte auf einen 
jungen Rollerfahrer aufmerksam, der mit ...

25.01.2019

Witten / Lebensgefährlich! - Schüler (15) "kachelt" mit "megafrisiertem" Motorroller durch Witten



Und dann erhielten wir heute noch Kenntnis von einem extrem
"frisierten" Motoroller, der in der letzten Woche im Bereich der
Husemannstraße in Witten sichergestellt worden ist.

Dort wurden zwei technisch versierte Polizeibeamte auf einen
jungen Rollerfahrer aufmerksam, der mit augenscheinlich sehr hoher
Geschwindigkeit durch die dortige Tempo-30-Zone "kachelte".

Wenig später beendeten die Polizisten die schnelle Fahrt durch die
Ruhrstadt und überprüften den Wittener (15).

Eine Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen eines Fahrrades mit
Hilfsmotor (Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) konnte der
Schüler vorlegen, die Fahrzeugpapiere für den Roller allerdings
nicht.

Im Laufe des Gesprächs gab der 15-Jährige zu verstehen, dass er
wohl mit 60 km/h unterwegs gewesen sei.

Das kam den Polizisten aber immer noch deutlich zu langsam vor.
Mit ihren geschulten Augen sahen sie sich den Motorroller nun
intensiv an. Dieser war u.a. mit einem nicht serienmäßigen
Sportauspuff sowie einem 80 ccm Rennzylinder ausgestattet.

Wie sah der nächste Schritt aus? Die Polizisten überprüften die
"Maschine" auf dem mobilen Rollerprüfstand des Bochumer
Polizeipräsidiums.

Bei dem Blick auf die Messanzeige schlugen sie die Hände über dem
Kopf zusammen. Der kleine Motorroller erreichte, bedingt durch den
PS-starken Rennmotor, eine Höchstgeschwindigkeit von 127 km/h! Selbst
nach dem Abzug der Messtoleranz blieb noch ein vorwerfbarer Wert von
111 km/h übrig - einfach lebensgefährlich!

Die Beamten stellten den "megafrisierten" Roller sicher und
schrieben eine umfangreiche Anzeige - u.a. wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz.

An dieser Stelle warnen wir alle "Schrauber" davor, solche


baulichen Veränderungen z.B. an Motorrollern vorzunehmen: Sie
gefährden sich und andere und kommen bei einem Unfall in "Teufels
Küche"!




Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
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