Der Schneefall und die damit verbundenen 
Straßenverhältnisse ist mit ursächlich für fünf Verkehrsunfälle im 
Bereich der Polizeiinspektion Saarburg am Morgen des 30.01.2019. Alle
unfallbeteiligten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer Bereifung 
ausgestattet.

   In der Zeit von 05.30 Uhr bi ...

30.01.2019

Schwerpunktkontrolle "Wintertauglichkeit der Fahrzeuge"/ Ein positives Fazit zieht die Polizeiinspektion Saarburg nach der heutigen Schwerpunktkontrolle Wintertauglichkeit.


Der Schneefall und die damit verbundenen
Straßenverhältnisse ist mit ursächlich für fünf Verkehrsunfälle im
Bereich der Polizeiinspektion Saarburg am Morgen des 30.01.2019. Alle
unfallbeteiligten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer Bereifung
ausgestattet.

In der Zeit von 05.30 Uhr bis 08.30 Uhr ereigneten sich in Onsdorf
und Serrig Unfälle im Begegnungsverkehr, in Palzem, Kirf und
Mannebach kamen Fahrzeuge auch aufgrund der Witterung von der
Fahrbahn ab und touchierten Leitplanken, Mauern oder einen Schuppen.
Bei diesen Unfällen wurden 7 Fahrzeuge beschädigt, ein 38 jähriger
Fahrzeugführer leicht verletzt.

Die Witterung und die Unfälle des Morgens veranlassten die
Polizeiinspektion Saarburg mit Unterstützung des Polizeipräsidiums
Einsatz Logistik und Technik zu einer Schwerpunktkontrolle
"Wintertauglichkeit der Fahrzeug". Neben einer ordnungsgemäßen
Beleuchtung wurde eine entsprechende Bereifung überprüft, welche
aufgrund der vorherrschenden Witterung nach der StVO für Fahrzeuge
vorgeschrieben ist.

Wiederholt wurde in den letzten Wochen auf die Gefahren
winterglatter Straßen und die Winterreifenpflicht hingewiesen.
Bereits bei Temperaturen unter 7°C verhärtet die Gummimischung von
Sommerreifen. Die Folge: spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit
ein längerer Bremsweg. Winterreifen sollten dann aufgezogen werden,
wenn die Gefahr "winterlicher Straßenverhältnisse" besteht. Die
Straßenverkehrsordnung schreibt entsprechende Bereifung bei
"Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein
Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Als Faustregel gilt jedoch der
Zeitraum von Oktober bis Ostern.

Es dürfen Winterreifen bzw. Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit
M+S-Kennzeichnung) verwendet werden. Empfohlen werden meist


Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol
("Three-Peak-Mountain-Snowflake"). Das Symbol dürfen nur Reifen
tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen.

Wer ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit
einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch Andere z.B.
dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Werden
Andere gar gefährdet, beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem
Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzten drei Fällen kommt jeweils ein
Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Einsatzleiter Ralph Weber von der Polizei Saarburg zeigt sich
erfreut über das heutige Kontrollergebnis und lobt die gute
Ausstattung der kontrollierten Fahrzeuge. Alle der ca. 80
kontrollierten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer und
wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Lediglich in fünf Fällen
wurden Mängel an der Beleuchtung festgestellt.

"Sichtbarkeit schafft Sicherheit" führt Weber abschließend aus.
Auch beim Spazierengehen, Nordic Walking oder aber auch bei Arbeiten
im Straßenraum (insbesondere auch beim Schneeschaufeln) ist es
empfehlenswert, sich "sichtbar" zu machen. "Denken Sie an das
Reflexmaterial nicht nur, wenn Sie entlang von Bundesstraßen als
Fußgänger unterwegs sind, sondern vor allem auch im Ortsgebiet, denn
90 Prozent der Fußgängerunfälle ereignen sich in den Ortschaften. Wir
empfehlen daher allen Fußgängern, Schulkindern und Radfahrern: Tragen
Sie zu Ihrem eigenen Schutz helle Kleidung und reflektierende
Materialien", führt Weber abschließend aus.




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Polizeiinspektion Saarburg

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