Wegen eines vorliegenden Haftbefehls suchten Beamte
der Erfurter Polizei am Donnerstag die Wohnung eines 44-jährigen 
Mannes auf. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft 
wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Er hätte die Möglichkeit gehabt, 
die Freiheitsstrafe von sich abzuwenden. ...

01.02.2019

44-Jähriger musste in Gefängnis


Wegen eines vorliegenden Haftbefehls suchten Beamte
der Erfurter Polizei am Donnerstag die Wohnung eines 44-jährigen
Mannes auf. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Er hätte die Möglichkeit gehabt,
die Freiheitsstrafe von sich abzuwenden. Jedoch konnte er die
Geldstrafe in Höhe von fast 550 Euro nicht aufbringen, so dass er die
Freiheitsstrafe noch am gleichen Tag in einem Thüringer Gefängnis
antreten musste. (CD)




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