Innerhalb der letzten 24 Stunden konnten im 
Bereich der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe vier Haftbefehle 
vollstreckt werden. Im ersten Fall wurde ein 55-jähriger Este am 
Hauptbahnhof in Mannheim kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner 
Personalien erfuhren die Beamen von einem offenen Haft ...

06.02.2019

Vier Haftbefehle vollstreckt


Innerhalb der letzten 24 Stunden konnten im
Bereich der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe vier Haftbefehle
vollstreckt werden. Im ersten Fall wurde ein 55-jähriger Este am
Hauptbahnhof in Mannheim kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner
Personalien erfuhren die Beamen von einem offenen Haftbefehl wegen
Diebstahls. Dieser erging durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg.
Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von 200 Euro nicht zahlen.
Er wurde daher für die nächsten 20 Tage in die Justizvollzugsanstalt
Mannheim eingeliefert. Im nächsten Fall hatten die Ermittler in
Karlsruhe Kenntnis über einen offenen Haftbefehl eines 26-jährigen
Rumänen. Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen durch das
Amtsgericht Karlsruhe zu einer 40-tägigen Freiheitsstrafe verurteilt
worden. Durch die Beamten wurde der 26-Jährige daher an seinem
Arbeitsplatz aufgesucht. Die Gefängnisstrafe konnte sein Arbeitgeber
mittels Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 473 Euro abwenden. Gegen
Abend wurde eine Streife im Mannheimer Hauptbahnhof an den ICE 77
gerufen. Der 52-jährige, tschechische Fahrgast war nicht im Besitz
einer gültigen Fahrkarte. Seine Personalien wurden durch die Polizei
festgestellt und überprüft. Scheinbar war der Mann unbelehrbar, denn
bei der Überprüfung stellte sich ein offener Haftbefehl wegen
Beförderungserschleichung heraus. Die Geldstrafe in Höhe von 467 Euro
konnte der Mann ohne Fahrkarte nicht zahlen, woraufhin er für 80 Tage
in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert wurde. Im vierten
Fall wurde ein 35-jähriger Bulgare ebenfalls im Hauptbahnhof Mannheim
kontrolliert. Bei der Überprüfung stellten die Beamten eine
Ausschreibung zur Festnahme fest. Das Amtsgericht Vechta hatte den
Mann wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens
ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer


Gesamtfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe
von 1019 Euro konnte er nicht zahlen. Er wurde daher zur Verbüßung
seiner Strafe in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell




Firma: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt: Karlsruhe


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2072090.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de