Gütersloh (CK) - Am Dienstagmittag (05.02., 
13.20 Uhr) zu einer weiteren Unfallflucht gekommen, bei der ein Kind 
verletzt wurde (siehe Pressebericht vom 06.02.).

   Mittlerweile konnten Polizeibeamte des zuständigen 
Verkehrskommissariats die Unfallbeteiligte - eine 57-jährige Frau aus
Güter ...

07.02.2019

Unfallflucht mit Kind - Polizei ermittelt Fahrerin


Gütersloh (CK) - Am Dienstagmittag (05.02.,
13.20 Uhr) zu einer weiteren Unfallflucht gekommen, bei der ein Kind
verletzt wurde (siehe Pressebericht vom 06.02.).

Mittlerweile konnten Polizeibeamte des zuständigen
Verkehrskommissariats die Unfallbeteiligte - eine 57-jährige Frau aus
Gütersloh - ermitteln.

In ihrer verantwortlichen Vernehmung schilderte sie die Situation
nach dem Unfall anders als die Kinder.

Sie gab an, sofort angehalten und den Jungen angesprochen zu
haben. Der wollte jedoch sofort seine Fahrt fortsetzen. Um das zu
verhindern, lief sie hinter dem Jungen und seinen zwei Begleitern her
und forderte sie laut und deutlich auf zu bleiben und ihre Name zu
nennen.

Als Zeugen die Situation bemerkten, fuhr der Junge mit seinen
Freunden weiter; zuvor hatte er der Frau seinen Namen gegeben.

Später berichtete der Jungen seinen Eltern von dem Vorfall, die
eine Anzeige bei der Polizei erstatteten.

Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass um nochmals darauf
hinzuweisen, dass bei Unfällen, an denen Kinder beteiligt sind, die
Polizei hinzugezogenen werden sollte - auch wenn die Kinder beteuern,
dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden
entstanden ist.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation richtig
einzuschätzen.

Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten
i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch


werden:

Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens
vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar
nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Deshalb: Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei über
den Polizeiruf 110 - zu Ihrer eigenen Sicherheit!




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