Am 10.02.2019 gegen 16.40 Uhr kontrollierte
eine Funkstreifenbesatzung der Polizeiinspektion Zweibrücken einen
31-jährigen Pkw-Fahrer, der angab, seinen Führerschein vergessen zu
haben. Bei der Überprüfung dieser Angaben stellte sich heraus, dass
der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und außerdem als
Betäubungsmittelkonsument bekannt ist. Nachdem ein Schnelltest
deutliche Anzeichen einer aktuellen Beeinflussung durch den
Cannabis-Wirkstoff THC ergeben hatte, wurde dem Mann durch einen Arzt
eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss wurden eingeleitet.
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