Einem 32-jährigen Einbrecher wurde bereits im 
Jahr 2015 Wohnungseinbruchdiebstahl in 23 Fällen nachgewiesen. 
Aufgrund dessen verurteilte ihn das Landgericht Flensburg zu einer 
Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der Strafrest wurde
schließlich zur Bewährung ausgesetzt. Trotz di ...

11.02.2019

Flensburg - Trotz Freiheitsstrafe und Bewährungsstrafe - Einbrecher kann es nicht lassen/Festnahme-Untersuchungshaft


Einem 32-jährigen Einbrecher wurde bereits im
Jahr 2015 Wohnungseinbruchdiebstahl in 23 Fällen nachgewiesen.
Aufgrund dessen verurteilte ihn das Landgericht Flensburg zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Der Strafrest wurde
schließlich zur Bewährung ausgesetzt. Trotz dieser Bewährungszeit
verübte der Mann im November letzten Jahres zwei weitere
Einbruchstaten in Einfamilienhäuser in Wees und Harrislee. Es gelang
den Ermittlern des K7 der Bezirkskriminalinspektion in Flensburg in
der letzten Woche, den 32-Jährigen für diese Einbrüche verantwortlich
zu machen. Bei beiden Taten hat der Beschuldigte erhebliche
Vermögensschäden verursacht. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
wurde durch das Amtsgericht Flensburg ein Haftbefehl erlassen. Der
32-Jährige wurde daraufhin von Polizeikräften am Donnerstagnachmittag
(07.02.19) im Flensburger Stadtgebiet festgenommen. Anschließend
wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Wegen Wiederholungsgefahr
ordnete dieser die Untersuchungshaft an.




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