62 Kurier-, Express- und Paketdienstleister hat der Zoll in 
Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region am 08. Februar 
2019 auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße überprüft.

   In den frühen Morgenstunden des 08. Februar 2019 rückten in den 
Paketverteilzentren der Region ne ...

11.02.2019

Wer raschelt am Karton? /
Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern



62 Kurier-, Express- und Paketdienstleister hat der Zoll in
Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region am 08. Februar
2019 auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße überprüft.

In den frühen Morgenstunden des 08. Februar 2019 rückten in den
Paketverteilzentren der Region neben den vielen Transportfahrzeugen
auch insgesamt 75 Zöllner an. Hintergrund war eine bundesweite
Schwerpunktprüfung bei Kurier-, Express- und Paketdienstleistern in
der sechsten Kalenderwoche. Dabei sollte kontrolliert werden,
inwieweit die Branche von Schwarzarbeit betroffen ist und für die
schwere Arbeit überall der Mindestlohn gezahlt wird.

Insgesamt wurden 416 Arbeitnehmer (Braunschweig: 233; Göttingen:
133; Hildesheim: 50) von 62 Arbeitgebern (Braunschweig: 29;
Göttingen: 26; Hildesheim: 7) zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
"Auch wenn scheinbar immer nur die drei, vier großen
Paketdienstleister vor unserer Tür stehen, so sind es doch oft
Subunternehmer, die als eigenständige Unternehmen gelten", erklärt
Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die hohe
Zahl geprüfter Arbeitgeber.

Bei mehr als jedem vierten Fall (insgesamt: 129, davon
Braunschweig: 111; Göttingen: 16; Hildesheim: 2) erfordern die
Antworten der Arbeitnehmer genauere Nachermittlungen durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Insbesondere Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz (insgesamt: 60, davon Braunschweig: 51;
Göttingen: 8; Hildesheim: 1), Vorenthalten von Arbeitsentgelt
(insgesamt: 23, davon Braunschweig: 16; Göttingen: 7) und
Leistungsmissbrauch (insgesamt: 36, davon Braunschweig: 34;
Göttingen: 1; Hildesheim: 1) deuten sich an.

"Dass wir "nur" in 23 Fällen dem Verdacht des Vorenthaltens von
Arbeitsentgelt nachgehen müssen, zeigt, dass nicht jeder Verstoß


gegen das Mindestlohngesetz ein nichtgezahlter Mindestlohn ist.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können etwa auch schlampige
Stundenzettel sein", erläutert Zollamtmann Löhde die Statistik.

Jenseits der nackten Zahlen kam es bei einer Kontrolle in
Braunschweig zu einer besonderen Kuriosität, als ein Zollbeamter bei
seiner Arbeit lebendig eingemauert wurde: Während der Kontrolle
wurden die Förderbänder mit Paketen nicht angehalten, sodass ein
Zöllner sich plötzlich einer scheinbar undurchdringlichen Mauer aus
Paketen gegenübersah als er von seinen Notizen aufblickte.
Pressesprecher Löhde weist auf den ernsten Hintergrund der zunächst
lustigen Situation hin: "Natürlich lädt der Sachverhalt zu schlechten
Beamtenwitzen ein - andererseits zeigt er die Arbeitsbedingungen in
der kontrollierten Branche ziemlich deutlich".




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell




Firma: Hauptzollamt Braunschweig

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-BS
Stadt: Braunschweig


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2075315.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de