Halle (FK) - Auf dem Künsebecker Weg in Höhe der
Alleestraße ist es am Mittwochmorgen (13.02., 07.20 Uhr) zu einem 
Verkehrsunfall zwischen einer Autofahrerin und einem minderjährigen 
Fahrradfahrer gekommen.

   Eine 34-jährige Ford-Fahrerin befuhr den Künsebecker Weg in 
Richtung Alleestr.  ...

15.02.2019

Unfall in Halle mit minderjährigem Fahrradfahrer - Flucht


Halle (FK) - Auf dem Künsebecker Weg in Höhe der
Alleestraße ist es am Mittwochmorgen (13.02., 07.20 Uhr) zu einem
Verkehrsunfall zwischen einer Autofahrerin und einem minderjährigen
Fahrradfahrer gekommen.

Eine 34-jährige Ford-Fahrerin befuhr den Künsebecker Weg in
Richtung Alleestr. Sie beabsichtige nach rechts auf einen
Supermarktparkplatz einzubiegen. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß
zwischen dem Auto der Frau und einem minderjährigen Fahrradfahrer,
welcher auf dem Gehweg der Künsebecker Straße aus Richtung
Alleestraße entlang fuhr.

Der junge Fahrradfahrer gab an, unverletzt zu sein. An dem Auto
entstand Sachschaden.

Nach einer kurzen Unterhaltung verließen beide Unfallbeteiligten
den Unfallort. Erst am Nachmittag meldete die Ford-Fahrerin den
Unfall der Polizei.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dem Unfall machen?
Wer hat ihn beobachtet und kann etwas zu dem Fahrradfahrer sagen? Er
soll ca. 13 Jahre alt gewesen sein, war 170 cm bis 175cm groß, trug
eine dunkle Jacke mit Kapuze und keinen Fahrradhelm.

Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der
Telefonnummer 05241 869-0 entgegen. Was uns in diesem Zusammenhang
wichtig ist: - Bei Unfällen mit Kindern sollte in jedem Fall die
Polizei mit hinzugezogen werden, auch wenn das Kind angibt unverletzt
zu sein. Kinder unter 14 Jahren sind keine Feststellungsberechtigten
i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)! - Kinder sind im Falle eines
Unfalls schlicht überfordert, die Situation richtig einzuschätzen -
Meldet man einen Zusammenstoß mit einem Kind erst später der Polizei,
könnte es für den Autofahrer, bzw. den Erwachsenen problematisch
werden. Es besteht der Verdacht einer Unfallflucht und das ist eine
Straftat! - In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten


Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten -
erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der
Verkehrsunfallflucht. Deshalb: Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern
immer die Polizei über den Polizeiruf 110 - zu Ihrer eigenen
Sicherheit!




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei G

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2078003.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de