Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am
Donnerstagabend im Stadtgebiet Baumholder ein Rollerfahrer
angehalten. Der 38jährige Fahrer verfügte nicht über die notwendige
Fahrerlaubnis. Gegen den Fahrer wird ein Strafverfahren wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen die 29jährige Halterin wird ein
Strafverfahren wegen des Dudelns des Fahrens eingeleitet.
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