Seiters: Rettungsdienst ist kein Taxiunternehmen / INTERSCHUTZ 2010 Berlin, 8. Juni 2010
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Die aktuelle Einordnung des Rettungsdienstes als "Fahrtkosten" im Sozialgesetzbuch setzt falsche wirtschaftliche Anreize im Gesundheitssystem. Darauf weist das Deutsche Rote Kreuz heute in ei ...

08.06.2010

Seiters: Rettungsdienst ist kein Taxiunternehmen / INTERSCHUTZ 2010


Seiters: Rettungsdienst ist kein Taxiunternehmen / INTERSCHUTZ 2010 Berlin, 8. Juni 2010
51/10

Die aktuelle Einordnung des Rettungsdienstes als "Fahrtkosten" im Sozialgesetzbuch setzt falsche wirtschaftliche Anreize im Gesundheitssystem. Darauf weist das Deutsche Rote Kreuz heute in einem Fachforum auf der Messe Interschutz 2010 in Leipzig hin.

DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters: "112 ist nicht der Taxiruf - das müssen die Bürger wissen, aber auch die Politik. Der Rettungsdienst erbringt eine eigenständige, qualifizierte Krankenbehandlung. Das muss sich auch im Sozialgesetz widerspiegeln."

Der Rettungsdienst wurde in den 1960er Jahren mit der Zielsetzung aufgebaut, bei Unfallverletzten Erste Hilfe zu leisten und sie möglichst schnell in ein nahegelegenes Krankenhaus zu bringen. Das Gesundheitssystem sieht demnach eine Kostenerstattung für rettungsdienstliche Einsätze nur dann vor, wenn Patienten in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Das Spektrum der Einsätze hat sich seit den 1980er Jahren aber deutlich gewandelt. Zwei Drittel der Notfälle sind heute internistischer Art - beispielsweise Herzinfarkte oder Schlaganfälle - und das Gros der Unfälle passiert im Haus oder bei Freizeitbeschäftigungen. In vielen Fällen können die Patienten bereits vor Ort adäquat behandelt werden. Ein Transport wäre verzichtbar. Durch die Gesetzeslage besteht aber in solchen Fällen vielfach die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Krankenhauseinlieferung.

Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich daher gegenüber der Bundes-regierung für eine Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständige Krankenbehandlung im Rahmen des Gesundheitsversorgungssystems ein. Dann würden auch Kosten erstattet, die im Rettungswagen oder beim Patienten erbracht werden. Die aktuelle Definition als "Transportleistung" nach §60 SGB V widerspricht dem medizinischen Charakter dieser Aufgabe.

Auf der Interschutz 2010 diskutiert das DRK heute mit Experten für Bevölkerungsschutz über die Zukunft des Rettungsdienstes. Das vollständige Programm finden Sie unter www.interschutz2010.drk.de




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