Im Rahmen des Faschingsumzugs führte die 
Bundespolizei Karlsruhe gestern die An- und Abreiseüberwachung am 
Bahnhof in Bruchsal durch. Bei strahlendem Sonnenschein begaben sich 
zwischen 3000 und 3500 Faschingsfreunde mit den Zügen der Deutschen 
Bahn und dem KVV nach Bruchsal. Vereinzelt kam e ...

25.02.2019

Körperliche Auseinandersetzungen in der Anreise zum Bruchsaler Fasching


Im Rahmen des Faschingsumzugs führte die
Bundespolizei Karlsruhe gestern die An- und Abreiseüberwachung am
Bahnhof in Bruchsal durch. Bei strahlendem Sonnenschein begaben sich
zwischen 3000 und 3500 Faschingsfreunde mit den Zügen der Deutschen
Bahn und dem KVV nach Bruchsal. Vereinzelt kam es hierbei zu
Straftaten, unter anderem einer Sachbeschädigung, einem räuberischen
Diebstahl und einer Körperverletzung. Ein wesentliches Problem im
Zusammenhang mit der Faschingsveranstaltung war der erhebliche
Alkoholkonsum von zum Teil jugendlichen Personen. Mit steigendem
Alkoholkonsum sank das Gefahrenbewusstsein der Reisenden. Es wurden
zahleiche Gleisüberschreitungen festgestellt und geahndet. Weiterhin
wurden immer wieder Personen angesprochen, welche sich zum Warten an
die Bahnsteigkante setzten. Durch die stark ausgelasteten Bahnsteige,
vor allem in der Abreisephase, kam es zeitweise zu gefährlichen
Situationen in Zusammenhang mit durchfahrenden Zügen. In Gesprächen
zeigten sich Personen oft uneinsichtig für Gefahren, die im
Zusammenhang mit dem Ãœberqueren der Gleise entstehen.

An dieser Stelle gibt die Bundespolizei folgende Hinweise: Es gilt
an nicht gekennzeichneten Stellen ein absolutes Verbot, die Gleise zu
betreten oder sie zu überqueren. Das Nichtbeachten stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und zieht eine Geldbuße nach sich. Personen
die Gleise betreten, begeben sich in erhöhte Lebensgefahr.
Heranrauschende Züge können oft erst sehr spät wahrgenommen werden,
da sie sich nahezu lautlos nähern. Durch die Sogwirkung
durchfahrender Züge können Gegenstände oder sogar Personen mitgezogen
werden, wenn sie sich zu nah an der Bahnsteigkante aufhalten. Bei
einer Geschwindigkeit von 100 km/h haben Züge einen Bremsweg von über
einem Kilometer und können nicht ausweichen. Aufgrund der hohen


Geschwindigkeiten und des enormen Gewichts der Fahrzeuge, enden
Unfälle auf Gleisen meist tödlich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
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