Luke, der neue Bargeldspürhund des Zolls am Düsseldorfer 
Flughafen, hat seit Ende seiner Ausbildung bereits Bargeld in Höhe 
von insgesamt 745.000 Euro erschnüffelt.

   Der dreijährige Deutsche Schäferhund ist seit dem 26.2.2018 im 
Dienst und durchlief zunächst eine Ausbildung zum Spà ...

28.02.2019

Zollhund Lukes Gespür für Scheine /
Neuer Bargeldspürhund des Düsseldorfer Zolls erfolgreich



Luke, der neue Bargeldspürhund des Zolls am Düsseldorfer
Flughafen, hat seit Ende seiner Ausbildung bereits Bargeld in Höhe
von insgesamt 745.000 Euro erschnüffelt.

Der dreijährige Deutsche Schäferhund ist seit dem 26.2.2018 im
Dienst und durchlief zunächst eine Ausbildung zum Spürhund. Diese
13-wöchige Ausbildung, die in mehreren Abschnitten erfolgt, schloss
er im Dezember 2018 erfolgreich ab. Seitdem war er, trotz des
stressigen Lehrgangs, bis heute bereits in zwölf Fällen erfolgreich.

So erschnüffelte er seit Januar unter anderem
- 7.000 Euro bei zwei Personen
- 23.000 Euro in der Handtasche einer Person
- 11.000 Euro im Trolley einer Person
- 8.200 Euro an einer Person
- 15.000 Euro an einer Person und
- 7.350 Euro, ebenfalls an einer Person.

Zwar führten nicht alle Funde zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, da
Bargeld erst ab 10.000 Euro angemeldet werden muss. Jedoch zeigt sich
anhand der Fälle, dass Luke größere Bargeldmengen zuverlässig
erschnüffeln kann. Der Düsseldorfer Zoll leitete 2017 fast 570
Bußgeldverfahren wegen nicht angemeldeter Barmittel in einer
Gesamthöhe von knapp 12 Millionen Euro ein. Davon wurden 2,7
Millionen Euro noch vor Ort sichergestellt.

"Luke ist uns eine wertvolle Hilfe bei Bargeldkontrollen, die wir
im Reiseverkehr durchführen. Gerade im Hinblick auf den gelungenen
Einstand sind wir gespannt, wie sich seine Erfolgsbilanz entwickeln
wird", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen
Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z.
B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von
10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb


der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf
Verlangen angemeldet werden. Mit ihren Kontrollen tragen Zöllnerinnen
und Zöllner dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B.
dem Drogenhandel aufzuspüren. So geht der Zoll gegen die organisierte
Kriminalität vor und erschwert die Finanzierung terroristischer
Aktivitäten.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

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