Weil ein 44-jähriger Mann aus dem Raum Neustadt seine ausländische
Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig durch die Führerscheinstelle hat
umschreiben lassen, muss er sich nun wegen einem Strafverfahren wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach dem Gesetz sind Inhaber
ausländischer Fahrerlaubnisse für noch sechs Monate berechtigt,
Fahrzeuge in Deutschland zu führen. Anschließend muss die
Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis umgeschrieben werden,
ansonsten macht man sich strafbar.
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