Am Freitag, 15.März 2019, gegen 21.50 Uhr  befuhr ein 45 Jähriger 
Mann  aus  dem Großraum Rüsselsheim   mit seinem Audi A3   den  
mittleren von drei Fahrstreifen  der A60 in Richtung Darmstadt. Kurz 
nach dem Hechtsheimer Tunnel  löste sich während der Fahrt  der  
einachsige,  nicht be ...

16.03.2019

Verlorener Anhänger führt zu Unfall mit zwei Verletzten. Flüchtiger Verursacher schnell ermittelt



Am Freitag, 15.März 2019, gegen 21.50 Uhr befuhr ein 45 Jähriger
Mann aus dem Großraum Rüsselsheim mit seinem Audi A3 den
mittleren von drei Fahrstreifen der A60 in Richtung Darmstadt. Kurz
nach dem Hechtsheimer Tunnel löste sich während der Fahrt der
einachsige, nicht beladene Anhänger vom PKW des Hessen und
kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Anschließend blieb der
unbeleuchtete Anhänger auf dem linken Fahrstreifen stehen. Ein
unmittelbar folgendes Fahrzeug konnte dem Hindernis noch ausweichen.
Der 60 jährige Fahrer eines Ford Mondeo aus dem Kreis
Bernkastel-Wittlich erkannte das Hindernis zu spät und kollidierte
frontal mit dem Anhänger. Dieser wurde durch die Wucht des Aufpralls
auf den mittleren Fahrstreifen geschleudert. Dort kollidierte ein 49
jährige Rheinhesse in seinem Citroen C1 mit dem Anhänger. Die
Beifahrerin des Ford Mondeo sowie der Fahrer des Citroen C1 wurden
nach notärztlicher Behandlung mit schweren, jedoch nicht
lebensbedrohlichen Verletzungen in Mainzer Kliniken eingeliefert.
Beide Fahrzeuge sowie der Anhänger wurden erheblich beschädigt und
mussten abgeschleppt werden. . Der Sachschaden an den Fahrzeugen
dürfte sich auf insgesamt ca. 30.000 Euro belaufen. Zwei von drei
Fahrstreifen der A60 waren bis zum Abschluss der Unfallaufnahme bis
ca. 23.20 Uhr blockiert. Der Fahrer des Audi A3 entfernte sich
unerlaubt vom Unfallort. Er konnten anhand des am Anhänger
befindlichen Kennzeichens jedoch ca. 2 Stunden nach dem Unfall
ermittelt werden. Im Rahmen seiner Vernehmung räumte er sogar ein,
zum Unfallort zurückgekehrt zu sein. Als er auf der Gegenfahrspur
erkannt habe, welches Ausmaß der Unfall genommen hatte, sei er in
Panik geraten und wieder nach Hause gefahren. Er wird sich nun
strafrechtlich für sein Verhalten verantworten müssen.






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