Gleich zwei unter 
Betäubungsmittelleinfluss stehende Kraftfahrer musste die Weiterfahrt
mit ihren Kraftfahrzeugen am Dienstagnachmittag (19.3.19) untersagt 
werden. Im ersten Fall wurde ein 24-jährige Pkw-Fahrer auf der 
Hornbachstraße in Bornheim gegen  16.30 Uhr kontrolliert. Der 
Drogenschne ...

20.03.2019

Herxheim-Offenbach-Bornheim, 19.3.19
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss ohne gültige Fahrerlaubnis


Gleich zwei unter
Betäubungsmittelleinfluss stehende Kraftfahrer musste die Weiterfahrt
mit ihren Kraftfahrzeugen am Dienstagnachmittag (19.3.19) untersagt
werden. Im ersten Fall wurde ein 24-jährige Pkw-Fahrer auf der
Hornbachstraße in Bornheim gegen 16.30 Uhr kontrolliert. Der
Drogenschnelltest verlief positiv und er war nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis. Ein Ermittlungsverfahren wurde nach der
Blutentnahme eingeleitet. Im zweiten Fall wurde ein 29-jähriger
Pkw-Fahrer auf der L542 zwischen Herxheim und Offenbach gegen 17.20
Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch hier verlief ein
Drogenschnelltest positiv. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er
ebenfalls nicht vorweisen. Ein Ermittlungsverfahren wurde nach der
Blutentnahme eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Landau

Telefon: 06341-287-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeidirektion Landau

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt: Herxheim/Bornheim


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2098691.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de