Aufenthalt außerhalb der räumlichen Beschränkung
Beamte der Bundespolizei kontrollierten am
Mittwochabend einen 34-jährigen Algerier am Busbahnhof Karlsruhe. Der
Mann legte zum Nachweis seiner Identität eine Aufenthaltsgestattung
vor. Aus dem Dokument ging hervor, dass sich der Mann lediglich im
Ostalbkreis aufhalten darf. Eine Ausnahmegenehmigung, welche den
Aufenthalt auch außerhalb des vorgegebenen Bereichs ermöglicht,
konnte der Mann nicht vorlegen. Er wurde angewiesen, unmittelbar
zurück in den zugewiesenen Bereich zu reisen.
Der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz dar. Diese wurde durch
die Beamten beanzeigt. Zeitgleich wurde die für den Mann zuständige
Ausländerbehörde unterrichtet.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /2099295.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de