Beamte der Bundespolizei kontrollierten am 
Mittwochabend einen 34-jährigen Algerier am Busbahnhof Karlsruhe. Der
Mann legte zum Nachweis seiner Identität eine Aufenthaltsgestattung 
vor. Aus dem Dokument ging hervor, dass sich der Mann lediglich im 
Ostalbkreis aufhalten darf. Eine Ausnahmegeneh ...

21.03.2019

Aufenthalt außerhalb der räumlichen Beschränkung


Beamte der Bundespolizei kontrollierten am
Mittwochabend einen 34-jährigen Algerier am Busbahnhof Karlsruhe. Der
Mann legte zum Nachweis seiner Identität eine Aufenthaltsgestattung
vor. Aus dem Dokument ging hervor, dass sich der Mann lediglich im
Ostalbkreis aufhalten darf. Eine Ausnahmegenehmigung, welche den
Aufenthalt auch außerhalb des vorgegebenen Bereichs ermöglicht,
konnte der Mann nicht vorlegen. Er wurde angewiesen, unmittelbar
zurück in den zugewiesenen Bereich zu reisen.

Der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz dar. Diese wurde durch
die Beamten beanzeigt. Zeitgleich wurde die für den Mann zuständige
Ausländerbehörde unterrichtet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
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