Ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz leitete die Polizei am Freitagabend, gegen
19 Uhr gegen einen 17-jährigen Rollerfahrer ein, der es versäumt
hatte, eine neue Versicherung abzuschließen. Am Roller war das
Versicherungskennzeichen aus 2018 angebracht. In diesem Zusammenhang
weist die Polizei darauf hin, dass seit 1. März das neue grüne
Versicherungskennzeichen benötigt wird.
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