Zeit: 24.03.2019, 12:48 Uhr Ort: Hamburg, 
Bundesautobahn 7, Anschlussstelle Waltershof

   Polizeibeamte haben gestern Mittag einen 35-jährigen Fahrer eines 
Sattelzuges nach Feststellung schwerwiegender Verstöße gegen die 
Lenk- und Ruhezeiten und der Umgehung des Sonntagsfahrverbotes aus 
dem ...

25.03.2019

190325-2. Verstoß gegen Sozialvorschriften - Lkw-Fahrer wurde Weiterfahrt untersagt


Zeit: 24.03.2019, 12:48 Uhr Ort: Hamburg,
Bundesautobahn 7, Anschlussstelle Waltershof

Polizeibeamte haben gestern Mittag einen 35-jährigen Fahrer eines
Sattelzuges nach Feststellung schwerwiegender Verstöße gegen die
Lenk- und Ruhezeiten und der Umgehung des Sonntagsfahrverbotes aus
dem Verkehr gezogen.

Ein Zeuge bemerkte auf der BAB 7 in Richtung Norden kurz vor dem
Elbtunnel einen Lkw mit Kühlanhänger, der in "Schlangenlinien" über
die Autobahn geführt wurde. Der Zeuge verständigte daraufhin die
Polizei.

Die eingesetzten Beamten konnten den französischen Lkw in Höhe der
Anschlussstelle Volkspark feststellen und anschließend zwecks
Überprüfung von der Autobahn lotsen. Die anschließende Kontrolle des
Fahrzeugs und des 35-jährigen Fahrers wurde unter Hinzuziehung von
Beamten der Verkehrsstaffel (Vera West 21) durchgeführt. Der Fahrer
wurde mit negativem Ergebnis durch einen SFT
(Standardisierte-Fahrtüchtigkeits-Tests)auf den Konsum von Alkohol,
andere berauschende Mittel sowie auf körperliche Mängel überprüft.

Bei der Überprüfung der Ruhe-und Lenkzeiten konnten schwerwiegende
Verstöße festgestellt werden. Des Weiteren stellten die Beamten auf
der Ladefläche des Kühlanhängers keine Lebensmittel, sondern für den
Motorsport hergestellte Auto-und Motorradreifen fest. Der
französische Lkw-Fahrer konnte den Beamten keine Ausnahmegenehmigung
für das Sonntagsfahrverbot vorweisen. Diese hätte er nicht benötigt,
wenn er leichtverderbliche Ware im Kühlanhänger transportiert hätte.
Somit besteht der Verdacht, vorsätzlich einen Kühlanhänger für Ware
genutzt zu haben, für die man ansonsten eine Ausnahmegenehmigung
gebraucht hätte.

Die Weiterfahrt wurde dem 35-Jährigen untersagt und eine
Sicherheitsleistung erhoben. Wegen der Verstöße gegen das


Sonntagsfahrverbot sowie der Sozialvorschriften muss der Fahrer mit
einem Bußgeld von bis zu 3.500 Euro rechnen.

Schö.




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Polizei Hamburg
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Rene Schönhardt
Telefon: 040/4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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